Anlaufstellen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Für Fragen zu Betreuungs-Förderungsgeldern, Anlaufstellen und Voraussetzungen erhalten Sie beim Sozialministerium Service (Tel.: +43 5 99 88). 

Anträge auf Förderungen stellen Sie hier mit einem entsprechenden Antrag und den zugehörigen Unterlagen wie dem Nachweis der Pflegestufe 3 oder 4.

Beachten Sie:

  • Das Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung ist nach Möglichkeit vor Beginn des Betreuungsverhältnisses bzw. in zeitlicher Nähe zur Begründung desselben einzubringen.
  • Der Antrag ist entweder eigenhändig, von einer gesetzlichen Vertretungsperson oder von einem Familienmitglied zu stellen.
  • Der Antrag kann auch bei den Entscheidungsträgern im Sinne des § 22 Bundespflegegeldgesetz oder bei Trägern der Sozialhilfe eingebracht werden.

Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage.
Welche Kosten können entstehen?

Was für uns spricht

  • Erfahrung, Kompetenz und der gemeinsame Wunsch, Menschen zu helfen
  • preiswerte 24 Stunden Pflegepakete für den individuellen Pflegebedarf
  • Übernahme sämtlicher bürokratischer und organisatorischer Aufgaben
  • Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs
  • Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal
  • ständige Erreichbarkeit der Pflegekräfte
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Kontrollen

Unsere Kunden

Frau Elfride Terlacher mit Betreuerin Luminita
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